Der Anmeldezeitraum für das Kitajahr 2024/2025 ist noch nicht bekannt.
Das Anmeldeverfahren geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Lüdinghausen und dem Kreisjugendamt. Der Anmeldzeitraum wird jedes Jahr neu festgelegt. Alle Familien mit Kindern, die einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betreuung haben, werden von der Stadt angeschrieben und erhalten somit ein Anmeldeformular.
Wenn Sie sich für eine Kindertagesstätte entschieden haben, geben Sie diese Anmeldung in Ihrer Wunscheinrichtung ab. Eine Anmeldung bedeutet nicht, dass Ihr Kind aufgenommen ist. Freie Plätze werden nach bestimmten Kriterien vergeben – insbesondere wenn der Bedarf das Angebot übersteigt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll mehrere Kindertageseinrichtungen mit Nennung der Rangfolge anzugegeben.
Grundlage für die Vergabe von Betreuungsplätze ist die Jugendhilfeplanung. Hier wird die Anzahl der Betreuungsplätze festgesetzt. Die Entscheidung über die Aufnahme in einer unserer Kindertageseinrichtung orientiert sich an Aufnahmekriterien, die mit Punkten bewertet werden. Diese Kriterien und deren Gewichtung werden jedes Jahr im Rat der Kindertageseinrichtung neu vereinbart.
Für jedes Kind wird auf Grund der bei der Anmeldung abgefragten Kriterien eine Gesamtpunkzahl ermittelt.
– Kinder, deren Eltern in besonderen Lebenslagen sind
– Kinder deren Entwicklung gefährdet ist / Inklusion
– Geschwister von Kindern, die derzeit die Einrichtung besuchen
– Kinder in Wohnortnähe
– Kinder, deren Eltern berufstätig sind
– Kinder, die mit einem Elternteil leben.
– Einschulungsjahrgang
Eine verbindliche Zusage erhalten Sie nachdem die Jugendhilfeplanung beschlossen ist